#HaltungZeigen – Arbeitszeiterfassung

Praxistauglich ist was Anderes! ⏲️🗞️🧑‍🏭

Elektronische Arbeitszeiterfassung – seit Wochen wird darüber intensiv diskutiert und auch spekuliert. Jetzt ist der erwartete Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium an die Öffentlichkeit gelangt. Was darin steht, ist aus meiner Sicht – besonders für unser Handwerk – alles andere als praxistauglich. Warum? Weil die Pflicht zur elektronischen Erfassung der Arbeitszeiten in vielen Bereichen schlicht nicht umsetzbar ist.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten dezentral, das heißt, sie sind bei unseren Kunden im Einsatz. Und das bedeutet, dass die Kunden beispielsweise der Anschaffung eines Transponders, der zur Erfassung notwendig ist, zustimmen müssen. Ob sie das tun, liegt aber nicht in unserem Verantwortungsbereich. Es ist auch fragwürdig, ob wirklich jedes Treppenhaus, jedes öffentliche WC, jede Bushaltestelle und jede Turnhalle ein Zeiterfassungsgerät benötigt.

Ganz abgesehen, dass in nicht wenigen Teilen des Landes nach wie vor das ebenfalls notwendige Breitbandnetz noch ziemlich dürftig ausgebaut ist. Kurzum: Uns als Arbeitgeber sind hier oft die Hände gebunden. Eine flächendeckende Umsetzung der geplanten gesetzlichen Vorgaben ist so nicht möglich. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern und auch weiterhin die bewährte händische Erfassung zulassen. Verstehen Sie mich nicht falsch, Regelungen sind grundsätzlich gut und wichtig.

Allerdings bringt es nichts, mit pauschalen und nicht immer gut durchdachten Vorgaben alle Branchen über einen Kamm zu scheren.

KontaktGebäudereiniger-Innung Rheinhessen-Pfalz
Ludwigsplatz 10, 67059 Ludwigshafen
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